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Gaspreisboykott konkret |
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Das Vorgehen bei der Verweigerung von Zahlungen
1. Grundsätzlich gilt: Gegen jede einzelne Preiserhöhung Widerspruch einlegen und dabei auch immer dem gesamten Gaspreis widersprechen und nicht nur der Erhöhung.
2. In einem Schreiben des Kunden an die Stadtwerke muss der Gaspreis insgesamt (nicht nur die Preiserhöhung) als “unbillig” beanstandet werden. Am einfachsten ist die Verwendung des Musterschreibens der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Für Leute, die neu in die selbstbestimmte Reduzierung der Gaspreise einsteigen wollen, gilt ebenfalls die Empfehlung, den gesamten Gaspreis als überhöht zu kritisieren.
3. Für das Schreiben wird evtl. ein gerichtsverwertbarer Nachweis nötig: Also als Einschreiben schicken oder persönlich bei den Stadtwerken bzw. E.ON vorbeibringen und Empfang quittieren lassen.
4. Leistungsbestimmung: Legen Sie bei künftigen Zahlungen in den Formularfeldern Verwendungszweck genau fest, wofür Sie zahlen, z.B. “Abschlag Monat Mai”. Monatliche Überweisung (kein Dauerauftrag) mit jeweiliger Angabe des Verwendungszwecks “Für Monat XY”
5. Kündigen Sie die Einzugsermächtigung (vgl. Musterbrief der Verbraucherzentrale) und überweisen Sie die Abschlagszahlungen monatlich in der von Ihnen festgelegten Höhe.
6. Gassperrdrohung ernstnehmen: Wenn die Stadtwerke mit der Einstellung der Versorgung drohen, gehen Sie zum Amtsgericht, um eine weitere Belieferung zu sichern. Laut Bund der Energieverbraucher darf einem Kunden, der sich auf Paragraph 315 beruft, das Gas nicht abgestellt werden.
7. Preisgleitklausel: Wenn Ihr Gasliefervertrag eine Preisgleitklausel enthält, die eine automatische Preisanpassung ohne Ermessen des Versorgers vorsieht, können Sie die Unbilligkeit nicht einwenden. Das ist aber höchst selten der Fall.
Frage: Ist es sinnvoll, einen Teil der Gaspreiserhöhung zu akzeptieren und für einen weiteren Teil einen Billigkeitsnachweis zu verlangen? (In einem Fall hatte jemand die Erhöhung von 172 auf 225 verweigert und stattdessen nur 7 Euro mehr bezahlt).
Antwort: Nein, es ist besser die gesamte Erhöhung abzulehnen und auch dem Gaspreis insgesamt als unbillig zu widersprechen.
Frage: Wäre es besser unter Vorbehalt zu zahlen?
Antwort:Nein, weil Sie sich dann rechtlich in ein schlechtere Position begeben. Bislang ist es nämlich so, daß die Stadtwerke ein Gerichtsverfahren anstrengen müssten, um die zusätzlichen Forderungen einzutreiben. Zahlt jemand unter Vorbehalt, müsste der/die selbst ein Gerichtsverfahren anstrengen, um sein Geld von den Stadtwerken wiederzubekommen.
Generell sollten Aussagen der Versorger, die aus Urteilen zitieren, mit Vorsicht genossen werden, da sie meist einseitig und unvollständig wiedergegeben werden. Zur Information über aktuelle Urteile und den jeweiligen Stand ist die Urteilssammlung des Bundes der Energieverbraucher sehr zu empfehlen. Dort gibt es auch weiterführende Links zu Kommentierungen wichtiger Urteile und zu weiteren Sammlungen.
Die Jahresabschlussrechnung
Der Jahresabschlussrechnung der Stadtwerke sollten GaspreisverweigerInnen grundsätzlich ebenfalls zusammen mit einer eigenen Gegenrechnung widersprechen schriftlich widersprechen, da der selbst berechnete Rechnungsbetrag immer geringer ausfallen wird, als der von den Stadtwerken – egal ob die Rechnung der Stadtwerke für den Abrechnungszeitraum ein Guthaben ausweist oder eine Restschuld. Dabei empfiehlt es sich, darauf hinweisen, dass die monatliche Abschlagszahlung jeweils „zweckbestimmt für den jeweiligen Monat erfolgt und einer Verrechnung mit anderen Forderungen zum wiederholten Male ausdrücklich widersprochen wird.“
Ebenso ist bei kombinierten Strom und Gasrechnungen einer Verrechnung von Stromzahlungen für Gas zu widersprechen. In einigen Fällen wurden die Forderungen aus der Gasrechnung mit den Stromzahlungen beglichen und anschließend eine Sperrung der Stromzufuhr angedroht. In solchen Fällen ist bei Uneinsichtigkeit der Stadtwerke evtl. das Beantragen einer einstweiligen Verfügung durch eine Rechtsanwältin angesagt.
Formulare und Vordrucke
Bei der Verbraucherzentrale im Papendiek können sich neu hinzukommende Gaspreis-BoykotteurInnen eine Mappe mit Infos und passenden Formularen sowie Briefentwürfen abholen. Auch im Internet stellt die Verbraucherzentrale diese Vordrucke zur Verfügung.
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